Datenschutz überall – außer in der Praxis?
So könnte man fragen, wenn man die praktische Umsetzung des Datenschutzes in Organisationen betrachtet.
Datenschutz überall – außer in der Praxis? So könnte man in Anlehnung an den Nobelpreisträger Robert Solow und an Erik Brynjolfsson fragen, wenn man die praktische Umsetzung des Datenschutzes in Organisationen betrachtet. Im Editorial des Schwerpunkts in dieser Ausgabe der FIfF-Kommunikation heißt es dazu:
Seit mehr als fünfzig Jahren gibt es spezielle Datenschutzgesetze, das Bundesdatenschutzgesetz ist 46 Jahre alt, die EG-Datenschutzrichtlinie fast 30 und die EU-Datenschutz-Grundverordnung auch schon wieder sechs Jahre. Die Diskussion um die unerwünschten Eigenschaften und Auswirkungen moderner Informatiksysteme und Informationsverarbeitungen ist sogar noch älter, und selbst die informatische Forschung zu möglichen Gegen- und Schutzmaßnahmen geht der rechtlichen Regulierung zeitlich voraus. Gerade vor diesem Hintergrund überrascht es umso mehr, dass wir ganz offensichtlich noch weit entfernt davon sind, datenschutzfreundliche Systeme in der Breite zu entwickeln und in die Praxis zu bringen.
In drei Beiträgen wird die Frage nach der praktischen Umsetzung des Datenschutzes weiter entfaltet. Das vorangestellte Schwerpunkteditorial führt in die Fragestellung ein, was uns an wirksamem Datenschutz hindert und stellt die einzelnen Beiträge des Schwerpunkts vor.
Es ist eigentlich unnötig, festzustellen, dass das FIfF jede Form von Antisemitismus klar ablehnt. So wäre es grundsätzlich zu begrüßen, wenn der Deutsche Bundestag eine Resolution verabschiedet, die sich ebenso klar vom Antisemitismus distanziert und auch Maßnahmen benennt, wie er wirksam bekämpft werden kann. Den Resolutionsentwurf, der derzeit die Runde macht, halten wir jedoch gemeinsam mit einer Reihe zivilgesellschaftlicher Organisationen und Einzelpersonen für problematisch:
Die öffentlich gewordene Fassung der geplanten Resolution des Deutschen Bundestags Nie wieder ist jetzt: Jüdisches Leben in Deutschland schützen, bewahren und stärken, erfüllt uns jedoch mit großer Sorge. Nach ersten juristischen Einschätzungen kollidiert sie mit dem Grundgesetz, bringt eine mannigfaltige Rechtsunsicherheit, zweifelhafte Praktikabilität und die Gefahr der Diskriminierung mit sich
heißt es in einem Appell, den wir mitunterzeichnet haben. Er ist in dieser Ausgabe nachzulesen.
Der Anschlag (ausgerechnet) in Solingen, der drei Todesopfer und mehrere Verletzte gefordert hat, ist furchtbar und zu verurteilen. Leider hat aber auch er wieder zu den sicherheitspolitischen Reflexen geführt, in deren Folge der Abbau von Grundrechten fortgesetzt wird. Die geplante, weitgehende biometrische Überwachung unter Nutzung von Bildern aus dem Internet und Techniken der Künstlichen Intelligenz gefährdet die Anonymität und hat das Potenzial, uns alle immer und überall identifizierbar zu machen. Wir lehnen mit vielen anderen Organisationen dieses gefährliche Gesetzespaket ab; die Stellungnahme, die wir mitunterzeichnet haben, ist ebenfalls in dieser Ausgabe abgedruckt.
Darauf folgt ein Beitrag zum Widerspruch gegen die elektronische Patientenakte von Walter Schmidt von der Bürgerrechtsvereinigung Patientenrechte und Datenschutz. Das FIfF ist ebenfalls Teil eines breiten gesellschaftlichen Bündnisses zur Verteidigung der Selbstbestimmung über die eigenen medizinischen Daten – dies war auch in der Vergangenheit bereits Thema der FIfF-Kommunikation.
Die Bestrebungen zur Militarisierung der Gesellschaft schreiten fort – Stichworte Zeitenwende und Kriegstüchtigkeit –, und Bayern setzt sich wieder einmal in unguter Weise an die Spitze. Mit dem Bundeswehrförderungsgesetz werden, so der Autor Rolf Gössner, dessen Beitrag aus der Zeitschrift Ossietzky wir mit freundlicher Genehmigung abdrucken, bayerische Schulen, Hochschulen, Universitäten und Forschungseinrichtungen gesetzlich dazu angehalten, enger mit der Bundeswehr zu kooperieren. Das FIfF lehnt solche Bestrebungen zur Militarisierung bereits im Jugendalter entschieden ab und spricht sich nach wie vor für eine Zivilklausel an allen Hochschulen aus – zuletzt in der vorherigen Ausgabe, in der wir die Frankfurter Erklärung zur Zivilklausel abgedruckt haben. Das dort abgedruckte Zitat von Wolfgang Borchert könnte auch als Motto des FIfF gelesen werden:
Du. Forscher im Laboratorium. Wenn sie Dir morgen befehlen, Du sollst einen neuen Tod erfinden gegen das alte Leben, dann gibt es nur eins: Sag Nein!
Eine eingehende philosophische Auseinandersetzung leistet Sarah Kessler zu dem Thema Klima und KI – Vernunft ist nicht alles – vielleicht eine Überlebensfrage der Menschheit und nicht erst seit dem Bestehen von Bits & Bäume ein zentrales Thema des FIfF. In ihrem Beitrag geht sie der Verbindung aus künstlicher Intelligenz und der Bestrebung nach sozial-ökologischer Nachhaltigkeit nach und versucht dabei, ein realistisches Subjektverständnis anzubieten. Der Beitrag erschien zunächst in vorgänge – Zeitschrift für Bürgerrechte und Gesellschaftspolitik.
Das 40-jährige Bestehen des FIfF haben wir in der Ausgabe 2/2024 der FIfF-Kommunikation gefeiert. Diese Ausgabe enthält ein Interview vonnetzpolitik.org, in dem Hans-Jörg Kreowski und Rainer Rehak ihre Sicht auf 40 Jahre FIfF, seine Erfolge und seine Zukunft darstellen. Weitere Beiträge zur Netzpolitik im Rahmen unserer Kooperation mit netzpolitik.org runden die Ausgabe ab.