Überwachung, Polizei, Geheimdienste
Von der umfassenden Überwachung durch Geheimdienste wissen wir, seit Edward Snowden 2013 umfangreiches Material dazu an die Öffentlichkeit brachte. Eine Enquête-Kommission des Deutschen Bundestags untersuchte und bestätigte diese umfassende Überwachung. Mit dem Argument der Terrorismusbekämpfung werden Kommunikationsdaten erfasst und damit potenziell jede Kommunikation registriert und ausgewertet.
Doch damit nicht genug: Anstatt aus diesen Erkenntnissen die richtigen Konsequenzen zu
ziehen und die Rechtsstaatlichkeit wiederherzustellen, werden Befugnisse von Sicherheitsbehörden weiter ausgeweitet. Änderungen der Strafprozessordnungen und fast aller Polizeigesetze der Länder zeigen das. Die Begehrlichkeiten der Sicherheitsbehörden, auf Rechnersysteme zuzugreifen, wachsen – um entweder an die darauf gespeicherten Daten zu gelangen (Online-Durchsuchung) oder um die darüber laufende verschlüsselte Kommunikation (z. B. Messenger-Dienste) zu überwachen (Quellen-Telekommunikationsüberwachung). Auch die Vorratsdatenspeicherung, d. h. die anlasslose Speicherung von Kommunikationsdaten, wird von der Politik immer wieder aufgegriffen, ungeachtet höchstrichterlicher Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts und des Europäischen Gerichtshofs. Doch die Überwachungsmaßnahmen gefährden nicht nur die Grundrechte, sie untergraben ebenso die Sicherheit unserer informationstechnischen Infrastruktur.
Überwachung durch Geheimdienste und Polizei darf nur in einem engen rechtsstaatlichen Rahmen stattfinden und muss von Aufsichtsbehörden kontrolliert werden. Das Bundesverfassungsgericht und der Europäische Gerichtshof haben dem klare
Grenzen gesetzt. Für deren Einhaltung als Mindeststandard setzt sich das FIfF mit
Hilfe von Aufklärungskampagnen, offenen Briefen, Pressemitteilungen und Publikationen engagiert ein. Unter anderem sei hier auf die Projekte Südkreuz und Videoklage
verwiesen. Die Überwachungsfantasien einer falsch verstandenen Sicherheitspolitik
dürfen nicht Realität werden.